Der Verein verfügt über einen Leistungsvertrag mit dem Kanton Graubünden und nimmt folgende Aufgaben wahr:
- die Aufgaben einer Beratungsstelle gemäss dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981 (SR 857.5) sowie den entsprechenden Ausführungsbestimmungen.
- die Aufgaben einer Informations- und Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen gemäss dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen vom 8. Oktober 2004 (GUMG, SR 810.12).
- die Aufgaben einer Beratungsstelle für schwangere Frauen unter 16 Jahren gemäss Artikel 118–120 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0).
- die Aufgaben einer Ehe- und Familienberatungsstelle gemäss Art. 171 Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), soweit sie sich aus den oben erwähnten Aufgaben ergeben.
Der Verein nimmt diese Aufgaben durch Beratungen (persönlich, telefonisch oder per E-Mail), durch Sexualpädagogik in den Schulen des Kantons sowie durch Erwachsenen- bzw. Elternbildung wahr.