Haben Sie Angst, dass bei Ihnen oder bei einem Mädchen eine Beschneidung gemacht wird? Wurden Sie beschnitten und Sie haben Probleme oder Schmerzen?
Bei der Beschneidung von Mädchen oder Frauen werden die Geschlechtsorgane zum Teil oder ganz entfernt. Das ist in der Schweiz verboten. Auch wenn das Mädchen oder die Frau dafür ins Ausland gebracht wird.
Wenn ein Mädchen oder eine Frau gefährdet ist beschnitten zu werden
- Sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen. Zum Beispiel mit einer guten Freundin, einer Nachbarin oder einer Lehrerin.
- Kontaktieren Sie das Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung oder Adebar, Fachstelle für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Graubünden. Die Mitarbeiterinnen der Fachstellen beraten Sie und helfen Ihnen weiter. Aber Sie entscheiden, was für Sie richtig ist. Das Gespräch ist kostenlos und vertraulich. Vertraulich heisst: Niemand gibt Informationen über Sie weiter, ohne Sie zu fragen.
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Sind Sie beschnitten und brauchen Sie medizinische Hilfe?
- Gehen Sie zu einer Ärztin, einem Arzt oder in ein Spital in Ihrer Nähe. Fragen Sie bei der Fachstelle Adebar nach.
- Es gibt spezielle Ärztinnen für Fragen zur Beschneidung von Mädchen und Frauen.
Adressen finden Sie hier: Netzwerk gegen Mädchenbeschneidung Schweiz.
- Das sagt das Gesetz in der Schweiz: Wer Mädchen und Frauen beschneidet, wird bestraft.
- Die Beschneidung von Mädchen und Frauen wird manchmal auch so genannt:
- Mädchenbeschneidung
- Weibliche Genital-Beschneidung
- Weibliche Genital-Verstümmelung
- Female Genital Mutilation (FGM) auf Englisch
- Female Genital Cutting (FGC) auf Englisch
Mehr Informationen zur Beschneidung von Mädchen und Frauen:
Notfall-Kontakte rund um die Uhr
Adaptiert www.sexuelle-gesundheit.ch