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Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an: Tel. 081 250 34 38
Reichsgasse 25, 7000 Chur
Öffnungszeiten Montag bis Freitag 8.30 – 11.30 Uhr & 14.00 – 17:00 Uhr. Persönliche Beratungen sind ausserhalb der Öffnungszeiten möglich.
Meister Adebar (Storch)

Kinderwunsch

«Seit acht Monaten versuche ich (36j.) schwanger zu werden. Bisher ohne Erfolg. Ab wann ist eine medizinische Abklärung sinnvoll»?

Wenn ein Paar nach einem Jahr nicht schwanger wird, empfiehlt man, medizinische Ursachen abzuklären. Diese können sehr vielfältig sein. Für Paare über 35 Jahre ist dieser Schritt nach sechs Monaten sinnvoll, denn mit zunehmendem Alter nimmt die Fruchtbarkeit von Natur aus ab.

Die Fachstelle Adebar bietet Ihnen und Ihrem Partner Beratungen an, um die vielen Facetten des unerfüllten Kinderwunsches und der Fortpflanzungsmedizin auch von der psychosozialen Seite aus zu besprechen.


«Wird eine künstliche Befruchtung (IVF) von der Krankenkasse übernommen»?

Die Kosten für die diagnostische Abklärung, Hormontherapie (bis zu einem Jahr) und Insemination mit dem Samen des Partners (bis zu drei Zyklen) werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Um sicher zu sein, sollten Sie aber vor Beginn eine Kostengutsprache bei Ihrer Krankenkasse einholen.

Die Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung durch IVF (In-vitro-Fertilisation) werden in der Schweiz von der Krankenkasse nicht übernommen.