Sexuelle Gewalt

Haben Sie sexuelle Gewalt erlebt?

Sexuelle Gewalt oder Ausbeutung bedeutet, dass eine Person sich gegen den Willen einer anderen Person sexuell erregt oder befriedigt. Sexuelle Gewalt ist eine grenzüberschreitende sexuelle Verhaltensweise, bei der die intime Grenze der betroffenen Person missachtet wird. Dies kann auch sein, dass jemand mit Gewalt oder Drohungen dazu gezwungen wird, sexuelle Handlungen zu dulden.

Beispiele für sexuelle Gewalt können sein:

  • sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum, am Arbeitsplatz oder Zuhause
  • sexueller Missbrauch in der Kindheit
  • sexuelle Ausbeutung oder Vergewaltigung
  • sexueller Missbrauch im kirchlichen Umfeld
  • weibliche Genitalverstümmelung

Haben Sie sexuelle Gewalt erlitten? Wissen Sie nicht wie es nun weitergehen soll? Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden können oder mit wem Sie darüber reden können? Oder hat eine Ihnen nahestehende Person sexueller Gewalt erlitten und Sie möchten helfen? Dann sind Sie bei der Opferhilfe richtig. 
(Quelle: Opferhilfe Schweiz: https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/ich-bin-opfer-von/sexuellegewalt/)

Bei Fragen steht Ihnen adebar zur Verfügung. 

Nächste Schritte

1. Sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen. Zum Beispiel mit einer guten Freundin, einem Arbeitskollegen oder Ihren Eltern. Die erste Ansprechpartnerin/der erste Ansprechpartner kann später auch eine wichtige Zeugin/ein wichtiger Zeuge sein.

2. Lassen Sie sich untersuchen bei dem dafür speziell ausgebildeten Pflegefachpersonen (Forensic Nursing).

3. Melden Sie sich bei der Beratungsstelle für Opferhilfe

Was kann die Opferhilfe für Sie tun?

  • Was sind meine Rechte?
  • Was sind die Vorteile und Nachteile einer Anzeige bei der Polizei?
  • Wo bekomme ich psychologische Hilfe?
  • Was ist als nächstes zu tun?

Ist der Übergriff erst kürzlich passiert?

Gehen Sie zu einem Arzt oder einer Ärztin oder in die Notfall-Abteilung eines Spitals (Forensic Nursing), auch wenn Sie nicht verletzt sind. Am besten innerhalb von 48 Stunden. Wenn der Verdacht besteht, dass KO (Knockout)-Tropfen im Spiel waren, sollte dies innerhalb von acht Stunden abgeklärt werden. 

Lassen Sie, wenn möglich Spuren sichern (möglichst weder waschen noch die Kleidung wechseln). Das ist wichtig, falls Sie später eine Anzeige machen wollen. 

Wollen Sie eine Anzeige machen?

Informieren Sie sich bei einer Beratungsstelle der Opferhilfe über Vorteile und Nachteile. Oder gehen Sie direkt zur Polizei.

Notfall-Kontakte rund um die Uhr
Opferhilfe Graubünden Tel.: 081 257 31 50
Frauenhaus Graubünden Tel.: 081 252 38 02
Polizei, Tel.: 117
Beratung für Erwachsene, Tel.: 143
Beratung für Jugendliche, Tel.: 147, www.147.ch
Forensic Nursing KSGR: https://www.ksgr.ch/forensic-nursing, Tel: 079 923 11 44